Eingliederungshilfe

Foto Familienhilfe
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Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit ist der § 99 SGB IX i.V.m. § 53ff Abs. 1 und 2 SGB XII.

Das Angebot der Therapeutischen Wohngemeinschaft richtet sich an psychisch kranke, junge volljährige Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, welche zuvor in einer Jugendhilfemaßnahme waren oder unabhängig davon einen Teilhabebedarf haben. Sie erhalten dabei in der Wohngemeinschaft mittel oder langfristige Unterstützung in ihrem alltäglichen Leben, um stationäre Hilfen zu verhindern oder zu beenden.

Zusätzlich am Standort Amberg in Planung!
 

Die Mitarbeiter*innen des AUW / BEW kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause und unterstützen sie in lebenspraktischen Fragen und bei der Bewältigung der sozialen Folgen Ihrer psychischen Erkrankung. Die Maßnahmen und Ziele werden individuell mit Ihnen vereinbart.
Themen und Inhalte können z.B. sein:
• Unterstützung im Alltag
• Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
• Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Existenz
• Unterstützung bei der Erlangung einer eigenen Wohnung
• Schaffung einer Tagesstruktur
• Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und sozialen Kontakten
• Umgang mit Folgen und Symptomen der Erkrankung und Erarbeitung konstruktiver Strategien zum Umgang mit Rückfällen. 

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