Therapeutische Wohngemeinschaft für psychisch kranke, junge Erwachsene in Plattling

Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit ist der § 99 SGB IX i.V.m. § 53ff Abs. 1 und 2 SGB XII. 

Das Angebot der Therapeutischen Wohngemeinschaft richtet sich an psychisch kranke, junge volljährige Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, welche zuvor in einer Jugendhilfemaßnahme waren oder unabhängig davon einen Teilhabebedarf haben. Sie erhalten dabei in der Wohngemeinschaft mittel oder langfristige Unterstützung in ihrem alltäglichen Leben, um stationäre Hilfen zu verhindern oder zu beenden.