Die rechtliche Grundlage für die SPFH bildet § 31 SGB VIII.
Familien werden durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt. SPFH folgt dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. In der Regel ist SPFH auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.