Sozialkompetenztraining für straffällige Jugendliche

Die rechtliche Grundlage für das Sozialkompetenztraining für delinquente Jugendliche bilden § 10 und 52 Abs. 2 i.V.m. §§ 27 und 29 SGB VIII.

Dieses Angebot ist als Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren an-gedacht und speziell für dieses Klientel entwickelt worden. Ziel dieses Trainings ist es, den Jugendlichen eine gewisse Klarheit ihres eigenen problematischen Verhaltens mitzugeben. Sie werden mit ihren Straftaten konfrontiert, müssen sich damit auseinandersetzen und lernen, diese zu bearbeiten. Durch ein breites Portfolio an erfolgreich einsetzbaren Sozialkompetenzen erhalten sie die Möglichkeit, ihre Entscheidungen in Zukunft anders zu treffen und Konflikte straffrei zu lösen.