Schulbegleitung

Die rechtliche Grundlage für die Schulbegleitung bildet § 35a SGB VIII.

Massive soziale Verhaltensauffälligkeiten können dazu führen, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr am Regelunterricht teilnehmen können. Eine Schulbegleitung durch eine sozialpädagogische Fachkraft hilft während der Unterrichtszeit beim Einüben neuer sozialer Kompetenzen, vermittelt in Konfliktsituationen, motiviert beim Lernen und fördert die Integration in den Klassenverband. Dadurch wird die Lehrkraft entlastet, das Unterrichtssetting entspannt sich und die Lernziele rücken wieder in den Mittelpunkt. Aus unserer Erfahrung empfiehlt sich eine außerschulische Unterstützung durch eine Erziehungsbeistandschaft durch dieselbe Person.