Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die rechtliche Grundlage für die ISE bildet § 35 SGB VIII.

Diese Hilfe geht gezielt auf den Bedarf der Jugendlichen ein, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und wird nach den individuellen Bedürfnissen des Einzelfalls konzipiert.